Allgemeine professionelle Geschäftsbedingungen

Pim-Consult SRL, handelnd unter den Marken PIM, Drone Parts Center und Drone Clinic
BE 0765.467.085, Gesellschaftssitz Rue de l’Industrie 20, 1400 Nivelles, Betriebssitz Rue Albert Einstein 20, 1400 Nivelles

Fassung vom 29/07/2026. Das vorliegende Dokument ersetzt die allgemeinen professionellen Verkaufsbedingungen vom 24/07/2026 und die allgemeinen Wartungs- und Reparaturbedingungen vom 23/07/2026, deren Bestimmungen es übernimmt, und ergänzt sie durch die Teile über die Vermietung und Bereitstellung von Material sowie über die Pilotierungsleistungen.

TEIL I: EINLEITENDE BESTIMMUNGEN

Artikel 1. Aufbau des Dokuments

1.1. Die vorliegenden allgemeinen professionellen Geschäftsbedingungen bestehen aus fünf Teilen: dem vorliegenden Teil I (einleitende Bestimmungen), Teil II (Verkauf von Material), Teil III (Wartung und Reparatur), Teil IV (Vermietung und Bereitstellung von Material) und Teil V (Pilotierungsleistungen und Luftfahrtdienste). Jeder Teil ist eigenständig nummeriert; interne Verweise innerhalb eines Teils beziehen sich auf die Artikel dieses Teils, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Teil genannt wird.

1.2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen dem vorliegenden Teil I und einem anderen Teil hat der besondere Teil für den von ihm geregelten Vorgang Vorrang. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den allgemeinen Bedingungen und einem Kostenvoranschlag oder einer unterzeichneten besonderen Vereinbarung hat der Kostenvoranschlag oder die Vereinbarung Vorrang.

1.3. Die vorliegenden Bedingungen gelten ausschließlich für professionelle Kunden. Sie gelten nicht für Verbraucher: Verkäufe an Verbraucher erfolgen ausschließlich über die Website drone-parts-center.com und unterliegen den auf dieser Website veröffentlichten Online-Verkaufsbedingungen, die den Verbrauchern alle ihre gesetzlichen Rechte garantieren.

1.4. Die Annahme eines Kostenvoranschlags, die Erteilung einer Bestellung, die Einreichung eines Interventionsantrags, die Abholung von bereitgestelltem Material oder die Bestellung einer Leistung bedeutet die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen unter Ausschluss der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, selbst wenn diese nachträglich mitgeteilt werden.

1.5. Jede Bereitstellung von Material, unentgeltlich oder entgeltlich, führt zur Erstellung und Unterzeichnung des Ausgabescheins / Zustandsprotokolls gemäß Artikel 1 von Teil IV. Teil IV hat Vorrang vor Artikel 10 von Teil II und vor Artikel 18 von Teil III für jede derart formalisierte Bereitstellung.

1.6. Die vorliegenden Bedingungen sind auf drone-parts-center.com und auf drone-clinic.be sowie auf einfache Anfrage verfügbar und werden auf den Kostenvoranschlägen, Bestellscheinen und Rechnungen genannt. Bedingungen gültig ab dem 29/07/2026.

TEIL II: VERKAUF VON MATERIAL

Artikel 1. Anwendungsbereich und Geltung

1.1. Der vorliegende Teil gilt für jeden Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch Pim-Consult SRL (Unternehmensnummer BE 0765.467.085, Gesellschaftssitz Rue de l’Industrie 20, 1400 Nivelles, Betriebssitz Rue Albert Einstein 20, 1400 Nivelles), handelnd insbesondere unter den Marken PIM, Drone Parts Center und Drone Clinic, an jeden professionellen Kunden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, eines Angebots oder eines Bestellscheins.

1.2. Wartungs- und Reparaturleistungen unterliegen Teil III dieses Dokuments.

1.3. Die Annahme eines Kostenvoranschlags oder die Erteilung einer Bestellung bedeutet die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen unter Ausschluss der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, selbst wenn diese nachträglich mitgeteilt werden.

Artikel 2. Angebote und Kostenvoranschläge

2.1. Sofern nicht anders angegeben, sind Kostenvoranschläge dreißig (30) Tage ab ihrem Ausstellungsdatum gültig.

2.2. Die technischen Merkmale der Produkte sind die von ihrem Hersteller veröffentlichten. Pim-Consult garantiert keine Merkmale, Leistungen oder Eignung für einen besonderen Gebrauch über die offiziellen Spezifikationen des Herstellers hinaus.

2.3. Offensichtliche materielle Fehler (Preis, Bezeichnung) binden Pim-Consult nicht und werden berichtigt.

Artikel 3. Preise

3.1. Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer, ohne Transport- und Versicherungskosten, sofern auf dem Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.

3.2. Es gelten die Preise des angenommenen Kostenvoranschlags. Jede Tarifänderung der Hersteller oder Lieferanten nach der Annahme des Kostenvoranschlags geht für bestätigte Bestellungen zu Lasten von Pim-Consult.

Artikel 4. Bestellung, Anzahlung und Stornierung

4.1. Die Bestellung ist mit der schriftlichen Annahme des Kostenvoranschlags (Brief, E-Mail oder Bestellschein) verbindlich. Pim-Consult kann die Ausführung von der Zahlung einer Anzahlung abhängig machen, insbesondere für Produkte, die speziell bei einem Hersteller oder Lieferanten bestellt werden.

4.2. Bestellungen von Produkten, die speziell bei einem Hersteller oder Lieferanten bestellt werden, können vom Kunden nach Bestätigung der Bestellung bei diesem Hersteller oder Lieferanten nicht storniert werden.

4.3. Da sich die vorliegenden Bedingungen ausschließlich an professionelle Kunden richten, findet das im Wirtschaftsgesetzbuch zugunsten der Verbraucher vorgesehene Widerrufsrecht keine Anwendung.

4.4. Jede andere vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Pim-Consult und führt zu einer Entschädigung, die nicht niedriger sein darf als der Betrag der stornierten Produkte oder Leistungen.

Artikel 5. Zahlung

5.1. Sofern nicht anders angegeben, sind die Rechnungen per Überweisung spätestens an dem auf ihnen angegebenen Fälligkeitstag zahlbar. Die Zahlung per Bestellschein wird für öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen akzeptiert.

5.2. Jede am Fälligkeitstag unbezahlte Rechnung trägt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen zu dem auf Handelsgeschäfte anwendbaren Satz gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr sowie die gesetzliche Pauschalentschädigung von 40 € für Beitreibungskosten.

5.3. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum von Pim-Consult. Die Risiken gehen mit der Lieferung auf den Kunden über.

5.4. Bei einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden oder bei objektiven Anhaltspunkten, die einen Zahlungsausfall befürchten lassen, behält sich Pim-Consult das Recht vor, auch nach teilweiser Ausführung einer Bestellung eine Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen, bevor die Ausführung fortgesetzt wird.

Artikel 6. Lieferung

6.1. Die Lieferfristen werden lediglich als Richtwerte mitgeteilt. Sie hängen insbesondere von den Fristen der Hersteller und Lieferanten ab und können die Haftung von Pim-Consult nicht begründen, außer bei nachgewiesenem Verschulden ihrerseits.

6.2. Der Kunde oder der Empfänger prüft den Zustand des Materials bei der Lieferung. Sichtbare Schäden und Nichtkonformitäten sind innerhalb von acht (8) Werktagen nach der Lieferung schriftlich zu melden, andernfalls verfällt der Anspruch.

Artikel 7. Garantie

7.1. Neue Produkte genießen die Garantie ihres Herstellers gemäß der von diesem festgelegten Dauer, den Bedingungen und den Ausschlüssen. Pim-Consult setzt diese Garantie zugunsten des Kunden um, ohne eine eigene Garantie über die des Herstellers hinaus zu gewähren.

7.2. Jeder Mangel ist Pim-Consult innerhalb von acht (8) Werktagen nach seiner Entdeckung schriftlich zu melden, mit einer Beschreibung der Symptome und gegebenenfalls den verfügbaren Fluglogbüchern und Beweismitteln.

7.3. Bei Produkten, deren Wartung und Reparatur ausschließlich durch ihren Hersteller erfolgen, verläuft die Intervention nach dem in Artikel 17 von Teil III beschriebenen Verfahren, einschließlich der darin vorgesehenen Logistikpauschale.

7.4. Während der Garantiezeit des Herstellers verpflichtet sich der Kunde, das Produkt nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers oder von Pim-Consult zu öffnen, zu zerlegen oder durch einen Dritten behandeln zu lassen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust der Garantie führen.

7.5. Die Garantie deckt keine Schäden, die aus einem Absturz, einem Stoß, einem Eintauchen, einer nicht dem Handbuch des Herstellers entsprechenden Nutzung, der Verwendung von nicht vom Hersteller zugelassenen Verbrauchsmaterialien oder Produkten, mangelnder Wartung oder einer Veränderung des Produkts resultieren, es sei denn, es steht fest, dass der Schaden auf einen Mangel des Produkts selbst zurückzuführen ist.

7.6. Batterien und andere Verbrauchsmaterialien sind Verschleißteile, deren Lebensdauer unmittelbar von den Nutzungsbedingungen abhängt. Sie sind ausschließlich durch die Garantie ihres Herstellers gedeckt, gemäß der von diesem festgelegten Dauer und Bedingungen und unter Einhaltung der Nutzungs- und Lagerungsanweisungen des Herstellers.

7.7. Die Gewährleistung für verborgene Mängel gilt unter den folgenden Bedingungen: Jeder auf einen verborgenen Mangel gestützte Anspruch ist Pim-Consult innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Entdeckung des Mangels und in jedem Fall spätestens zwölf (12) Monate nach der Lieferung des betroffenen Produkts schriftlich zu melden. Andernfalls ist der Anspruch unzulässig.

Artikel 8. Haftungsbeschränkung

8.1. Die Gesamthaftung von Pim-Consult aus einem Verkauf, alle Ursachen zusammengenommen, ist auf den Preis beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt oder die Dienstleistung gezahlt hat, die dem Schaden zugrunde liegt.

8.2. Pim-Consult haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Gewinn- oder Einnahmeverluste, Betriebsverluste, die Immobilisierung des Materials, Kosten für Ersatzmiete oder Fremdvergabe, Datenverlust oder Imageschäden.

8.3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pim-Consult und nicht in den Fällen, in denen das Gesetz sie ausschließt.

8.4. Die Parteien vereinbaren, dass die vorstehenden Beschränkungen im Hinblick auf den vereinbarten Preis und die am Tag der Bestellung vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden akzeptiert werden.

Artikel 9. Nutzung und regulatorische Konformität

9.1. Der Kunde ist alleiniger Betreiber der Produkte. Er ist verantwortlich für die Registrierung des Betreibers, die Qualifikationen und Zeugnisse der Piloten, die Pflichtversicherungen, die Betriebsgenehmigungen und die Einhaltung der für unbemannte Luftfahrzeuge geltenden Vorschriften.

9.2. Der Kunde verwendet die Produkte gemäß dem Handbuch des Herstellers und ausschließlich mit den von diesem zugelassenen Verbrauchsmaterialien und Produkten.

9.3. Jede Partei schließt die zur Deckung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen erforderlichen Haftpflichtversicherungen ab, hält sie aufrecht und weist sie auf erstes Verlangen der anderen Partei nach.

Artikel 10. Leih- und Vorführmaterial

10.1. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen und gesonderten vertraglichen Bestimmung (Servicevertrag oder bei Pim-Consult / Drone Parts Center abgeschlossenes Pack) wird kein Leih- oder Ersatzmaterial zur Verfügung gestellt.

10.2. Reinigungs- und Sprühdrohnen sind ausnahmslos von jeder Bereitstellung von Leihmaterial ausgeschlossen.

10.3. Wird dem Kunden Leih- oder Vorführmaterial zur Verfügung gestellt, gelten die folgenden Bedingungen:

(a) das Material wird gemäß dem Handbuch des Herstellers von Piloten mit den erforderlichen Qualifikationen verwendet;

(b) es werden ausschließlich vom Hersteller zugelassene Verbrauchsmaterialien und Produkte verwendet;

(c) der Kunde haftet für jede Beschädigung, jeden Verlust und jede Zerstörung des Materials während der Dauer der Bereitstellung, es sei denn, sie sind auf einen nachgewiesenen Mangel des Materials selbst zurückzuführen;

(d) der Kunde versichert das Material für die gesamte Dauer der Bereitstellung zum Neuwert;

(e) das Material wird auf erstes Verlangen von Pim-Consult in dem Zustand zurückgegeben, in dem es übergeben wurde, mit Ausnahme normaler Abnutzung.

Artikel 11. Packs und Serviceverträge

11.1. Der Inhalt der Packs und Serviceverträge wird durch ihre am Tag der Bestellung geltende Beschreibung bestimmt. Die darin enthaltenen Ausschlüsse sind dem Kunden gegenüber wirksam.

11.2. Mit Projektionssystemen ausgestattete Reinigungsdrohnen sind gemäß der veröffentlichten Beschreibung von der Deckung der Zen-Packs ausgeschlossen.

Artikel 12. Höhere Gewalt

Pim-Consult haftet nicht für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung infolge höherer Gewalt oder eines Ereignisses außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, einschließlich Lieferengpässen, Verzögerungen, Nichtverfügbarkeiten oder Ausfällen von Herstellern und Lieferanten, Störungen von Transport und Kommunikation, Streiks, Bränden und Überschwemmungen.

Artikel 13. Personenbezogene Daten

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018. Die Einzelheiten sind in der auf drone-parts-center.com veröffentlichten Datenschutzerklärung enthalten.

TEIL III: WARTUNG UND REPARATUR

Artikel 1. Zugänglichkeit der allgemeinen Bedingungen

Die vorliegenden Bedingungen sind auf drone-clinic.be und auf drone-parts-center.com verfügbar, sowie auf einfache Anfrage per Post (Pim Consult SRL, Unternehmensnummer BE 0765.467.085, mit Gesellschaftssitz Rue de l’Industrie 20, 1400 Nivelles, Belgien) oder per E-Mail an die Adresse info@drone-clinic.be.

Das technische Zentrum (Betriebssitz) befindet sich Rue Albert Einstein 20, 1400 Nivelles. Es ist nur nach Terminvereinbarung zugänglich, die nach Einreichung eines Antrags über das Online-Reparaturantragsformular getroffen wird.

Die Domainnamen, die auf die Website drone-clinic.be verweisen, nämlich drone-clinic.be, drone-clinic.fr, drone-clinic.com, docteurdrone.be und dronedoctor.be, werden von der Gesellschaft Pim Consult SRL betrieben.

Artikel 2. Preise

2.1. Die Preise unserer Dienstleistungen sind in Euro angegeben, ohne Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vermerkt. Maßgeblich sind die Preise, die am Tag der Konsultation auf dem Angebot angegeben sind. Pim Consult behält sich das Recht vor, diese Preise jederzeit mit vorheriger Ankündigung zu ändern.

2.2. Die Versandkosten sind im Rahmen des Online-Reparaturantragsdienstes kostenlos für Kunden mit einer Adresse in Belgien. Diese Kostenfreiheit gilt nicht für Interventionen, die einen Versand an den Hersteller erfordern, gemäß Artikel 17.

2.3. Die anvertraute Ausrüstung bleibt Eigentum des Kunden. Die als Ersatz montierten Teile bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum von Pim Consult.

2.4. Preisänderungen gelten nicht für bereits geschlossene Verträge.

Artikel 3. Zulassungsvoraussetzungen, Reparaturantrag und Lieferung

3.1. Unsere Wartungs- und Reparaturdienste sind professionellen Organisationen vorbehalten (öffentliche Einrichtungen, Polizeizonen, Rettungsdienste, Unternehmen, Gebietskörperschaften und ähnliche Organisationen), für professionelle Drohnen (Enterprise-Reihe), die bei Pim Consult / Drone Parts Center gekauft wurden oder durch einen Servicevertrag mit Pim Consult gedeckt sind. Verbraucherdrohnen und bei anderen Händlern gekaufte Geräte werden nicht angenommen; für diese ist der offizielle Reparaturdienst des Herstellers zuständig. Wir bieten keine Dienstleistungen für Privatpersonen an.

3.2. Interventionsanträge werden über das Reparaturantragsformular auf www.drone-clinic.be eingereicht. Bei der Einreichung wird eine Kaufreferenz verlangt (Bestellnummer, Rechnungsnummer oder Vertragsreferenz). Die Verfolgung des Dossiers erfolgt über den per E-Mail mitgeteilten persönlichen Verfolgungslink; es ist keine Kontoerstellung erforderlich.

3.3. Anträge, die gemäß den Anweisungen des Kunden ausgeführt wurden, können nicht storniert werden. Bestätigt ein Kunde das erhaltene Angebot per E-Mail oder auf anderem Kommunikationsweg, verpflichtet er sich, diesen Antrag nachträglich nicht zu kündigen. Da sich die vorliegenden Bedingungen ausschließlich an professionelle Kunden richten, findet das im Wirtschaftsgesetzbuch zugunsten der Verbraucher vorgesehene Widerrufsrecht keine Anwendung. Pim Consult verpflichtet sich jedoch, stets die Zustimmung des Kunden einzuholen, bevor eine Reparatur durchgeführt wird.

3.4. Lehnt ein Kunde das erhaltene Angebot ab, verpflichtet er sich, die Angebotskosten in Höhe eines Pauschalbetrags von 95 € zzgl. MwSt. zu zahlen. Die Einzelheiten dieser Kosten und ihrer Deckung sind in Artikel 11 der vorliegenden Bedingungen aufgeführt. Dieser Pauschalbetrag wird als angemessen anerkannt und ist durch die tatsächlich entstandenen Kosten gerechtfertigt.

3.5. Wir führen keine selektiven Reparaturen durch: Es ist nicht möglich, einzelne Posten nach Maßgabe des Angebotsbetrags auszuwählen. Nur das Angebot in seiner Gesamtheit gilt für die Reparatur.

3.6. Pim Consult behält sich das Recht vor, einen neuen Interventionsantrag abzulehnen, insbesondere bei unbezahlten Rechnungen oder Zahlungsunfähigkeit.

3.7. Sofern der Kunde zum Zeitpunkt des Antrags nicht ausdrücklich etwas anderes verlangt, erfolgen unsere Sendungen über den Dienst DPD, mit einem bis 520 € versicherten Paket (Standard-Entschädigungsobergrenze des Transporteurs). Dieser Dienst ist für unsere Kunden mit einer Adresse in Belgien kostenlos. Die Richtzeiten betragen 24 Stunden, von einem DPD-Paketshop zu unserem technischen Zentrum und von unserem technischen Zentrum zu Ihrer Adresse bei der Rücksendung.

3.8. Es obliegt dem Kunden, alle Daten auf den anvertrauten Geräten und Datenträgern (Fluglogbücher, Medien, Speicherkarten, Einstellungen und Missionen) vor jeder Abgabe oder Sendung zu sichern. Sofern der Kunde nicht schriftlich etwas anderes verlangt, werden Speicherkarten und Wechseldatenträger der Sendung nicht beigefügt. Daten können während der Diagnose, der Reparatur oder eines Zurücksetzens gelöscht, verändert oder verloren gehen; gemäß Artikel 15 übernimmt Pim Consult hierfür keinerlei Haftung.

Artikel 4. Zahlung

4.1. Unsere validierten Angebote führen zur Rechnungsstellung. Die Rechnungen sind per Banküberweisung spätestens an dem auf ihnen angegebenen Fälligkeitstag zahlbar. Die Zahlung per Bestellschein wird für öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen akzeptiert. Wartungs- und Reparaturinterventionen sind vollständig vor Beginn der Intervention zahlbar.

4.2. Bei Nichtzahlung des Angebots beginnen wir keine Reparatur und senden das nicht reparierte Gerät nicht zurück.

4.3. Die Angebote sind 7 Tage gültig, sofern auf dem Angebot nichts anderes angegeben ist. Jede am Fälligkeitstag unbezahlte Rechnung trägt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen zu dem auf Handelsgeschäfte anwendbaren Satz gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr (10,5% im ersten Halbjahr 2026, halbjährlich vom FÖD Finanzen veröffentlichter Satz) sowie die gesetzliche Pauschalentschädigung von 40 € für Beitreibungskosten. Eine Pauschalentschädigung derselben Größenordnung ist von Pim Consult geschuldet, wenn sie ihre Verpflichtungen nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten erfüllt, wobei es sich nur um Mittelverpflichtungen und nicht um Erfolgsverpflichtungen handelt und unter der Bedingung, dass das Teil auf Lager ist oder innerhalb einer begrenzten Frist bestellt werden kann.

Der Kunde wird im Falle eines Zahlungsverzugs informiert, bevor Verzugszinsen oder zusätzliche Kosten angewandt werden.

Artikel 5. Geistiges Eigentum

Alle auf der Website www.drone-clinic.be wiedergegebenen Texte, Kommentare, Illustrationen und Bilder sind urheberrechtlich und als geistiges Eigentum geschützt, und dies weltweit.

Artikel 6. Verantwortlichkeiten

6.1. Die angebotenen Dienstleistungen entsprechen der geltenden belgischen Gesetzgebung.

6.2. Pim Consult kann nicht für die Nichterfüllung des geschlossenen Vertrags haftbar gemacht werden im Falle von Lagerengpässen oder Nichtverfügbarkeit von Teilen, höherer Gewalt, Störungen oder vollständigen oder teilweisen Streiks, insbesondere der Postdienste und Transport- und/oder Kommunikationsmittel, Überschwemmung oder Brand.

6.3. Pim Consult bemüht sich nach besten Kräften, das ordnungsgemäße Funktionieren der Website und die Richtigkeit der darauf dargestellten Informationen sicherzustellen, kann jedoch diesbezüglich keine Garantie übernehmen. Die auf der Website www.drone-clinic.be angegebenen Informationen dienen nur zur Orientierung und können sich ändern. Pim Consult verpflichtet sich, die Informationen proaktiv zu aktualisieren, um Ungenauigkeiten zu minimieren.

6.4. Pim Consult kann nicht für Schäden jeglicher Art haftbar gemacht werden, die sich aus der Nutzung dieser Website ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf direkte und indirekte Schäden.

6.5. Hyperlinks können auf andere Websites als www.drone-clinic.be verweisen, die von Dritten verwaltet oder herausgegeben werden. Pim Consult lehnt jede Verantwortung für den Inhalt dieser Websites ab; der Nutzer erkennt an, dass Pim Consult keine Verantwortung für die Bereitstellung und den Inhalt dieser Ressourcen trägt.

6.6. Erfordert eine Intervention die Einbeziehung des Herstellers des Produkts (Artikel 17), hängen die Fristen ausschließlich von diesem Hersteller, von der Verfügbarkeit seiner Teile und seines Personals ab. Die dem Kunden mitgeteilten Fristen sind Richtwerte und können die Haftung von Pim Consult nicht begründen. Die Immobilisierung des Geräts während der Diagnose, der Begutachtung, des Transports oder der Reparatur gibt keinen Anspruch auf Entschädigung, gemäß Artikel 15.

Artikel 7. Beanstandungen

Jede Beanstandung ist schriftlich an Pim Consult (Rue Albert Einstein 20, 1400 Nivelles, Belgien) innerhalb von acht Werktagen nach dem Lieferdatum zu richten.

Artikel 8. Personenbezogene Daten

Pim Consult verpflichtet sich, die ihr von ihren Kunden mitgeteilten Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Informationen sind vertraulich und werden von ihren internen Diensten nur für die Bearbeitung der Dossiers und zur Stärkung und Personalisierung der den Kunden von Pim Consult vorbehaltenen Kommunikation und Angebote verwendet.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Der Kunde verfügt über ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit bezüglich seiner Daten, das er schriftlich oder per E-Mail an info@drone-clinic.be ausüben kann. Die Verfolgung des Dossiers ist über den per E-Mail mitgeteilten gesicherten persönlichen Link zugänglich.

Es werden keine Fotos oder Videos der anvertrauten Geräte gespeichert.

Artikel 9. Reparatur

9.1. Pim Consult repariert Ihr Produkt wie Ihnen beschrieben, gegen die angegebenen vorgesehenen Kosten (es sei denn, diese Kosten werden mit Ihrer vorherigen schriftlichen oder mündlichen Zustimmung revidiert).

Pim Consult liefert die Teile und die Arbeitsleistung, kann Ihnen jedoch Anweisungen geben, damit Sie einbaufertige Teile selbst ersetzen können.

Im Rahmen der Reparatur Ihres Produkts kann Pim Consult neue Teile oder Teile verwenden, die in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit einem neuen Teil gleichwertig sind, oder das Produkt durch ein neues Produkt oder ein Produkt ersetzen, das in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit einem neuen gleichwertig und funktional mindestens dem Originalprodukt gleichwertig ist.

Jedes während der Reparatur ersetzte Teil wird Eigentum von Pim Consult, und das Ersatzteil wird Eigentum des Kunden. Der Kunde verzichtet hiermit darauf, die ersetzten Teile zu erhalten.

Artikel 10. Serviceoptionen

Pim Consult erbringt den gewünschten Service nach einer der folgenden Optionen:

Abgabe nach Terminvereinbarung im technischen Zentrum in Nivelles. Eine sofortige Reparatur vor Ort ist nicht immer möglich; bitte kontaktieren Sie uns, um unsere Fristen je nach Ihrem Defekt zu erfahren. Dieser Dienst kann jederzeit aufgrund neuer organisatorischer Regelungen unseres Unternehmens ausgesetzt werden.

Fernreparatur durch Versand des Materials. Ist Pim Consult der Ansicht, dass das Produkt per Post versandt werden kann, sendet der Kunde das gedeckte Produkt gemäß den erteilten Anweisungen an den Reparaturdienst von Pim Consult. Sobald die Reparatur durchgeführt ist, wird das reparierte Produkt an den Kunden zurückgesandt oder ihm ein Ersatzprodukt zugesandt. Die Transportkosten des Produkts von und zur Adresse des Kunden gehen zu Lasten von Pim Consult. Dieser Dienst ist auf Belgien beschränkt.

Artikel 11. Ausschlüsse des Dienstes und Diagnosekosten

Pim Consult kann Ihnen pauschale Diagnosekosten in Höhe von 95 € zzgl. MwSt. berechnen, einschließlich der Versandkosten. Dieser Betrag ist nur geschuldet, wenn Sie das Angebot ablehnen.

Die Diagnosekosten umfassen:

  • den Basistest des Geräts, um festzustellen, ob es reparierbar ist oder nicht;
  • den Test von Geräten, die sich nicht mehr einschalten lassen, um festzustellen, ob sie reparierbar sind oder nicht;
  • die Diagnose von ins Wasser gefallenen Geräten, angesichts der durchzuführenden Maßnahmen.

Der Pauschalbetrag bei Ablehnung des Angebots wird als angemessen anerkannt und ist durch die tatsächlich entstandenen Kosten gerechtfertigt.

Artikel 12. Rückgabe

Sie verpflichten sich, die angegebenen Kosten zu zahlen, sobald Sie die Reparatur genehmigt haben. Die Kosten umfassen alle Teile, die Arbeitsleistung und den für die Reparatur erforderlichen Transport sowie die anwendbaren Steuern. Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist, wird Ihr Gerät nicht vor Zahlung der vorgesehenen Kosten zurückgesandt.

Artikel 13. Zurückgelassenes Produkt

Sofern Sie keine andere Anweisung erteilen oder das Produkt nach Terminvereinbarung im technischen Zentrum abholen, versendet Pim Consult Ihr Produkt an die Adresse, die Sie bei Ihrer Zustimmung zur Reparatur angegeben haben. Wird Ihr Produkt an Pim Consult zurückgesandt, weil die Lieferung an die angegebene Adresse unmöglich war, versucht Pim Consult, Sie zu kontaktieren, damit Sie eine andere Adresse angeben können. Bei einem Fehler bei der Eingabe Ihrer Adresse sind Sie verpflichtet, die Versandkosten einer zusätzlichen Sendung zu tragen. Wenn Sie keine Adresse angeben, an die Pim Consult oder ihre Beauftragten Ihr Produkt innerhalb einer Frist von dreißig Tagen ab dem ersten Lieferversuch liefern können, erhalten Sie von Pim Consult eine Mitteilung, dass sie Ihr Produkt als zurückgelassen betrachtet. Im Falle des Zurücklassens Ihres Produkts ist Pim Consult berechtigt, sich gemäß den anwendbaren Bestimmungen davon zu trennen, insbesondere im Rahmen eines öffentlichen oder privaten Verkaufs, um den Betrag der durch eine eventuelle Reparatur entstandenen Kosten zu decken. Pim Consult behält sich das Recht vor, im Falle der Nichtzahlung jedes gesetzliche Pfandrecht oder jede andere gleichartige gesetzliche Maßnahme am Produkt geltend zu machen.

Artikel 14. Garantie

Durch die Reparatur Ihres Produkts garantiert Pim Consult, dass die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird und dass alle für die Reparatur verwendeten Teile für neunzig (90) Tage ab dem Reparaturdatum auf Teile und Arbeitsleistung garantiert sind. Die vorliegende Garantie ist eine begrenzte ausdrückliche Garantie. Im Falle einer nicht konformen Reparatur oder eines defekten Ersatzteils oder Ersatzprodukts während der Garantiezeit kann Pim Consult nach eigener Wahl das Teil oder das Produkt reparieren, neue oder in Bezug auf Leistung und Zuverlässigkeit neuen gleichwertige Teile verwenden, das Produkt durch ein neues oder gleichwertiges Produkt ersetzen oder die ihr für die Reparatur gezahlten Beträge erstatten. Durch die Inanspruchnahme der Dienste von Pim Consult akzeptieren Sie die Möglichkeit eines Verzichts auf die Herstellergarantieleistungen Ihres Geräts.

Artikel 15. Haftungsbeschränkung in Bezug auf das Produkt, Gegenstand des Servicevertrags

Wird ein Produkt beschädigt oder geht es verloren, während es sich in der Obhut von Pim Consult befindet, ist die Haftung von Pim Consult auf die Kosten der Reparatur oder des Ersatzes des betroffenen Produkts beschränkt. Die gesamte Haftung von Pim Consult für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit der Reparatur Ihres Produkts ist auf den Betrag beschränkt, den Sie Pim Consult für ihre Reparaturdienste gezahlt haben. Pim Consult kann nicht für indirekte, besondere oder exemplarische Schäden haftbar gemacht werden, wie Gewinn- oder Einnahmeverluste, die Immobilisierung des Geräts, Betriebsverluste oder Kosten für Ersatzmiete oder Fremdvergabe, noch für den Verlust oder die Veränderung von Daten oder Software während der Reparatur. Ihr einziger Rechtsbehelf gemäß den vorliegenden allgemeinen Bedingungen besteht darin, von Pim Consult eine Erstattung zu verlangen, die dem Betrag der Reparatur entspricht, ihn aber nicht übersteigt. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Art der Verpflichtung von Pim Consult: Soweit erforderlich stellt Pim Consult klar, dass sie nur zu einer Mittelverpflichtung und nicht zu einer Erfolgsverpflichtung gehalten ist. Ihre Haftung kann daher nur begründet werden, wenn sich herausstellt, dass sie nicht alle normalerweise denkbaren Mittel eingesetzt hat, um das beschädigte Gerät zu reparieren. Unter « normalerweise denkbaren Mitteln » versteht man alle Mittel, die ein normal umsichtiger und sorgfältiger Reparateur eingesetzt hätte.

Artikel 16. Transport- und Versandkosten

Rechnungsstellungsmodalitäten: Die geschuldeten Versandkosten werden der Rechnung des Kunden hinzugefügt und müssen vor jeder künftigen Leistung beglichen werden.

Organisation des Versands: Sobald der Reparaturantrag validiert ist, organisiert Drone-Clinic den Versand über ihren Logistikpartner.

Kosten bei Nichtversand des Materials: Sendet der Kunde seine Drohne nach Validierung des Antrags nicht ein, bleiben die entstandenen Versandkosten zu seinen Lasten. Diese Kosten werden vom Lieferunternehmen in Rechnung gestellt, unabhängig vom tatsächlichen Versand des Materials.

Artikel 17. Interventionen über den Hersteller

17.1. Bestimmte von Pim Consult vertriebene Produkte, insbesondere Drohnen und Payloads von Drittmarken (außerhalb der DJI-Reihe), werden ausschließlich von ihrem Hersteller diagnostiziert und repariert. Für diese Produkte tritt Pim Consult als einziger Ansprechpartner des Kunden auf: Entgegennahme des Antrags, Organisation des Versands, Verfolgung des Dossiers beim Hersteller und Rücksendung des Materials. Der Kunde wendet sich ausschließlich an Pim Consult und kontaktiert den Hersteller nicht direkt.

17.2. Der Hersteller erstellt die Diagnose, bestimmt die Ursache und entscheidet, ob die Intervention durch seine Garantie gedeckt ist. Ist dies der Fall, ist die Reparatur für den Kunden kostenlos, mit Ausnahme der Logistikpauschale gemäß Artikel 17.4. Andernfalls wird das Angebot des Herstellers dem Kunden zur vorherigen Zustimmung übermittelt; ohne diese Zustimmung wird keine Intervention durchgeführt. Bei Ablehnung des Angebots bleiben die eventuellen Diagnosekosten des Herstellers und die Logistikpauschale geschuldet.

17.3. Die Fristen für Begutachtung, Reparatur und Rücksendung hängen ausschließlich vom Hersteller ab und werden lediglich als Richtwerte mitgeteilt, gemäß Artikel 6.6.

17.4. Eine Logistikpauschale pro Hin- und Rücksendung wird dem Kunden in Rechnung gestellt. Sie entspricht den tatsächlichen Kosten für Transport, Versand und Rücksendung, in gesicherter Verpackung und mit Versicherung, zwischen dem technischen Zentrum und dem betroffenen Hersteller; ihr Betrag, der für jeden Hersteller spezifisch ist, wird dem Kunden bei der Einreichung des Antrags mitgeteilt. Für Produkte der Marke Skyinnov (Aquila-Reihe) beträgt diese Pauschale 150 € zzgl. MwSt. pro Hin- und Rücksendung. Sie ist für jede Hin- und Rücksendung geschuldet, unabhängig vom Ausgang der Intervention (Übernahme unter Garantie, angenommenes oder abgelehntes Angebot).

17.5. Ist das Produkt durch die Garantie des Herstellers gedeckt, wird keine Öffnung, keine Demontage und keine lokale Intervention ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers durchgeführt, um die Garantie des Kunden zu wahren.

17.6. Auf schriftlichen Antrag des Kunden, insbesondere wenn eine Begutachtung läuft (Hersteller oder Versicherung), wird das Gerät im bestehenden Zustand aufbewahrt und keine Intervention durchgeführt. Die daraus resultierende Immobilisierung gibt keinen Anspruch auf Entschädigung.

17.7. Das in diesem Artikel beschriebene Verfahren wird seit dem 10. Juli 2026 auf die betroffenen Produkte angewandt, dem Datum, an dem es den betroffenen Kunden individuell mitgeteilt wurde. Der vorliegende Artikel stellt dessen Formalisierung in den allgemeinen Bedingungen dar.

Artikel 18. Leihmaterial

18.1. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen und gesonderten vertraglichen Bestimmung (Servicevertrag oder bei Pim Consult / Drone Parts Center abgeschlossenes Pack) wird während der Dauer der Diagnose, der Begutachtung, des Transports oder der Reparatur kein Leih- oder Ersatzmaterial zur Verfügung gestellt.

18.2. Reinigungs- und Sprühdrohnen sind ausnahmslos von jeder Bereitstellung von Leihmaterial ausgeschlossen.

18.3. Wird Leihmaterial gemäß einer in Artikel 18.1 genannten Bestimmung zur Verfügung gestellt, gelten die folgenden Bedingungen:

(a) das Material wird gemäß dem Handbuch des Herstellers von Piloten mit den erforderlichen Qualifikationen verwendet;

(b) es werden ausschließlich vom Hersteller zugelassene Verbrauchsmaterialien und Produkte verwendet;

(c) der Kunde haftet für jede Beschädigung, jeden Verlust und jede Zerstörung des Leihmaterials während der Dauer der Bereitstellung, es sei denn, sie sind auf einen nachgewiesenen Mangel des Materials selbst zurückzuführen;

(d) der Kunde versichert das Leihmaterial für die gesamte Dauer der Bereitstellung zum Neuwert;

(e) das Material wird auf erstes Verlangen von Pim Consult in dem Zustand zurückgegeben, in dem es übergeben wurde, mit Ausnahme normaler Abnutzung.

TEIL IV: VERMIETUNG UND BEREITSTELLUNG VON MATERIAL

Artikel 1. Gegenstand und Ausgabeschein

1.1. Der vorliegende Teil gilt für jede Bereitstellung, unentgeltlich oder entgeltlich (Vermietung), von Drohnenmaterial durch Pim-Consult (nachstehend « PIM ») zugunsten eines professionellen Kunden (nachstehend « der Mieter »).

1.2. Das übergebene Material, identifiziert durch seine Seriennummern, der vereinbarte Zeitraum, der Ort der Abholung und der Rückgabe sowie der Zustand des Materials werden im Ausgabeschein / Zustandsprotokoll festgehalten, das bei der Abholung und anschließend bei der Rückgabe von beiden Parteien ausgefüllt und unterzeichnet wird. Dieses Dokument ist integraler Bestandteil des Vertrags und gilt als Nachweis der Übergabe des identifizierten Materials. Es wird gegebenenfalls durch ein bei der Abholung und bei der Rückgabe erstelltes fotografisches Zustandsprotokoll ergänzt. Kein Material wird ohne Unterzeichnung des Ausgabescheins ausgehändigt.

1.3. Der Mieter erkennt an, das Material in gutem Betriebszustand erhalten zu haben, und verpflichtet sich, alle Bestimmungen dieses Teils einzuhalten.

Artikel 2. Betroffenes Material

Die Bereitstellung kann sich, je nach Reservierung, auf alle oder einen Teil der folgenden Elemente beziehen:

  • die Drohne (unbemanntes Luftfahrzeug);
  • die zugehörige(n) Payload(s) (Kamera, LiDAR-Sensor, Scheinwerfer, Lautsprecher usw.);
  • die Batterien und gegebenenfalls die Batteriestation;
  • die Fernsteuerung / Funksteuerung;
  • das/die Batterieladegerät(e) und Ladezubehör.

Die genaue Liste des tatsächlich übergebenen Materials, identifiziert durch seine Seriennummern, wird im Ausgabeschein gemäß Artikel 1 festgehalten, der zwischen den Parteien maßgebend ist.

Artikel 3. Eigentum am Material

Das bereitgestellte Material bleibt jederzeit ausschließliches Eigentum von PIM. Die vorliegende Bereitstellung verleiht dem Mieter kein Eigentumsrecht, kein Pfandrecht und keine Sicherheit am Material. Der Mieter verpflichtet sich, das Material nicht abzutreten, zu verpfänden, als Sicherheit zu geben oder die Beschlagnahme des Materials durch einen Dritten zuzulassen, auch nicht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder eines ihn betreffenden Konkurses.

Im Falle einer Beschlagnahme oder einer Sicherungsmaßnahme eines Dritten am Material oder in den Räumlichkeiten des Mieters verpflichtet sich dieser, PIM unverzüglich zu informieren und dem Gerichtsvollzieher oder der eingreifenden Behörde mitzuteilen, dass das Material PIM gehört.

Artikel 4. Regulatorische Konformität und rechtmäßige Nutzung der Drohne

Der Mieter verpflichtet sich, das Material nur unter strikter Einhaltung der Vorschriften zu verwenden, die für den Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge in dem Land und dem Luftraum gelten, in dem der Einsatz durchgeführt wird, insbesondere (ohne dass diese Liste abschließend ist) die Verordnung (EU) 2019/947, die nationalen Luftverkehrsregeln, die beschränkten oder verbotenen Geozonen, die Betriebskategorien (OPEN, SPECIFIC) und die für den geplanten Flug erforderlichen Genehmigungen, Erklärungen oder Betriebsgenehmigungen (LUC, STS, PDRA, SORA, BVLOS).

Es obliegt ausschließlich dem Mieter, vor jedem Flug zu prüfen, ob er über alle für den geplanten Einsatz erforderlichen Genehmigungen verfügt. PIM händigt das Material nur als technische Bereitstellung aus und übernimmt keine Verantwortung für die Rechtmäßigkeit der vom Mieter durchgeführten Einsätze.

Im Falle eines Fluges, der unter Verletzung der anwendbaren Vorschriften durchgeführt wird, zum Beispiel Fehlen einer erforderlichen Genehmigung, Überflug einer verbotenen Zone, Überflug unbeteiligter Personen, Nichteinhaltung der Kategorie- oder Betriebsbedingungen, kann die Haftung von PIM in keinem Fall begründet werden. Der Mieter trägt allein die zivilrechtlichen, strafrechtlichen und verwaltungsrechtlichen Folgen jedes mit dem gemieteten Material begangenen Verstoßes und stellt PIM von jedem Rückgriff, jeder Geldbuße, Sanktion, Verteidigungskosten (einschließlich Anwaltshonorare) oder Schäden frei, die sich aus einem solchen Verstoß ergeben.

Das Material darf nicht außerhalb des zwischen den Parteien vereinbarten Gebiets verwendet oder mitgenommen und nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von PIM aus der Europäischen Union ausgeführt werden. Der Mieter ist allein verantwortlich für die Zollformalitäten und die Betriebsgenehmigungen, die in jedem Land gelten, in dem er das Material verwenden würde.

Artikel 5. Pflichtversicherung

Vor jeder Abholung von Material muss der Mieter den Abschluss der folgenden, gültigen Versicherungspolicen nachweisen:

  • eine Haftpflichtversicherung « UAS-Betreiber », die die Schäden deckt, die Dritten (Personen und Sachen) anlässlich der mit dem Material durchgeführten Einsätze zugefügt werden, gemäß den anwendbaren gesetzlichen Anforderungen;
  • eine Versicherung, die seine Haftung als Inhaber des von PIM anvertrauten Materials deckt (Police vom Typ « Bereitstellung von Material », Mietgarantie oder Garantie für anvertraute Güter), in Höhe des Neuanschaffungswerts des gesamten bereitgestellten Materials (Drohne, Payload, Batterien, Funksteuerung, Ladegeräte), wie von PIM mitgeteilt.

Da der Mieter nicht Eigentümer des Materials ist, kann er dafür keine klassische Versicherung abschließen. Die zweite oben genannte Police muss daher in einer dieser Situation angepassten Form abgeschlossen werden, die seine Haftung gegenüber PIM im Falle von Beschädigung, Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des anvertrauten Materials deckt. Es obliegt dem Mieter, sich von seinem Versicherer oder Makler bestätigen zu lassen, dass das abgeschlossene Produkt speziell das Material deckt, das ihm von einem Dritten im Rahmen einer Bereitstellung oder Vermietung anvertraut wird, da die genaue Bezeichnung dieser Art von Garantie von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich sein kann.

Eine gültige Versicherungsbescheinigung mit Angabe der Garantiebeträge muss PIM vor der Übergabe des Materials vorgelegt werden. Ohne gültigen Nachweis behält sich PIM das Recht vor, die Bereitstellung zu verweigern, ohne dass dies einen Anspruch auf Entschädigung zugunsten des Mieters begründet.

Artikel 6. Qualifikation und Dokumente des Piloten

Der Pilot, der das Material bedient, muss am Tag jedes Fluges über alle von den anwendbaren Vorschriften verlangten Dokumente und Zertifizierungen verfügen, insbesondere:

  • die Registrierung als UAS-Betreiber (Betreibernummer);
  • das oder die Kompetenzzeugnisse des Fernpiloten entsprechend der betroffenen Betriebskategorie und -unterkategorie (A1/A3, A2, STS usw.);
  • jede für den Flug erforderliche spezifische Betriebsgenehmigung (LUC, PDRA, SORA, BVLOS-Ausnahme usw.).

PIM behält sich das Recht vor, vor der Übergabe des Materials eine Kopie dieser Dokumente zu verlangen. Der Mieter bleibt allein verantwortlich für die Aktualisierung und die Gültigkeit seiner Dokumente während der gesamten Mietdauer.

Auf Antrag des Mieters kann PIM ihm die Seriennummern, EU-Konformitätsbescheinigungen (EU-Konformitätserklärung), technischen Handbücher oder jedes andere nützliche Dokument bezüglich des bereitgestellten Materials übermitteln, soweit dies für die Einreichung eines Antrags auf Betriebsgenehmigung (SORA-Dossier, LUC-Dossier, spezifische Genehmigung usw.) durch den Mieter erforderlich ist, der dieses Material einbezieht. Diese Übermittlung stellt in keinem Fall eine Verpflichtung von PIM hinsichtlich der Erlangung der beantragten Genehmigung dar, noch eine Übernahme der Verwaltungsschritte, die in der alleinigen Verantwortung des Mieters bleiben.

Artikel 7. Remote-ID-Registrierung

Der Mieter verpflichtet sich, seine Betreiberdaten (UAS-Registrierungsnummer) vor jedem Flug korrekt in das Fernidentifikationssystem (Remote ID / e-Identifikation) der Drohne einzugeben, gemäß den anwendbaren Vorschriften. PIM kann nicht für eine fehlende oder fehlerhafte Eingabe haftbar gemacht werden, die dem Mieter zuzurechnen ist.

Artikel 8. Verbot der Untervermietung und der Nutzung für Rechnung Dritter

Das Material wird dem Mieter streng persönlich zur Verfügung gestellt. Dem Mieter ist es formell untersagt:

  • das Material ganz oder teilweise an einen Dritten unterzuvermieten, zu verleihen oder entgeltlich oder unentgeltlich abzutreten;
  • das Material von einem anderen Piloten als dem Mieter oder einer zuvor identifizierten und von PIM akzeptierten Person bedienen zu lassen;
  • mit dem gemieteten Material für Rechnung oder im Interesse eines im Vertrag nicht identifizierten Dritten zu handeln.

Jede Verletzung dieses Artikels berechtigt PIM, die Bereitstellung sofort zu beenden, unbeschadet aller Schadensersatzansprüche.

Artikel 9. Wartung, Nutzungsvorsichtsmaßnahmen und Batteriesicherheit

Der Mieter verpflichtet sich, das Material sorgfältig zu verwenden, gemäß seiner Bestimmung und den Empfehlungen des Herstellers. Bei Kontakt des Materials mit Wasser, Schlamm, Sand, chemischen Produkten oder jeder anderen flüssigen oder verschmutzenden Substanz verpflichtet sich der Mieter, das betroffene Material vor seiner Rückgabe kurz und unmittelbar zu reinigen, mit einem trockenen oder leicht feuchten Tuch, ohne Eintauchen und ohne Verwendung aggressiver Produkte, und PIM jeden Kontakt mit einer Flüssigkeit zu melden, die die interne Funktion des Materials beeinträchtigt haben könnte.

Der Mieter unterlässt jede technische Intervention, Reparatur, Öffnung oder Veränderung des Materials. Jede Funktionsstörung ist PIM unverzüglich zu melden.

Bezüglich der mit dem Material gelieferten LiPo/Li-Ion-Batterien verpflichtet sich der Mieter, die Sicherheitsanweisungen des Herstellers einzuhalten. Der Mieter meldet PIM unverzüglich jede an einer Batterie festgestellte Anomalie (Aufblähung, abnormale Erwärmung, Geruch, Rauch) und stellt deren Verwendung sofort ein.

Artikel 10. Rückgabe des Materials

Der Mieter verpflichtet sich, das gesamte gemietete Material in dem Zustand, in dem er es erhalten hat (normale Abnutzung ausgenommen), an dem mit PIM bei der Reservierung und/oder der Abholung vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit, wie im Ausgabeschein angegeben, und am zwischen den Parteien vereinbarten Ort zurückzugeben.

Artikel 11. Verspätete Rückgabe

Jede Verspätung bei der Rückgabe des Materials gegenüber dem vereinbarten Datum und der vereinbarten Uhrzeit führt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung zur Berechnung des für das betroffene Material geltenden Tagesmiettarifs pro angefangenem Verspätungstag, vorbehaltlich einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von PIM zu einer Verlängerung der Bereitstellung.

Dieser Zuschlag ist unabhängig von jedem anderen Schaden geschuldet, den die Verspätung PIM verursachen könnte (insbesondere die Nichtverfügbarkeit des Materials für eine folgende Reservierung), für den sich PIM das Recht vorbehält, Ersatz zu verlangen.

Artikel 12. Zustand des Materials bei der Rückgabe, Schäden, Verlust oder Diebstahl

Bei der Rückgabe wird zwischen den Parteien ein kontradiktorisches Zustandsprotokoll auf der Grundlage des Ausgabescheins gemäß Artikel 1 erstellt. Jede festgestellte Beschädigung, Funktionsstörung, jedes fehlende Teil, jeder Verlust oder Diebstahl geht zu Lasten des Mieters, auf der Grundlage des Neuanschaffungswerts des betroffenen Materials, unbeschadet der Inanspruchnahme der Versicherung gemäß Artikel 5.

Wird das Material infolge einer Nutzung durch den Mieter oder durch den von ihm benannten Piloten beschädigt oder unbrauchbar gemacht, schuldet der Mieter PIM den vollen Betrag der Reparaturrechnung, auf deren Vorlage oder auf Vorlage eines von einem zugelassenen oder befugten Reparateur erstellten Kostenvoranschlags, oder, wenn die Reparatur nicht möglich oder nicht wirtschaftlich gerechtfertigt ist, den Wiederbeschaffungswert des betroffenen Materials zum Neuwert.

Im Falle des Verlusts oder Diebstahls des Materials während der Mietdauer verpflichtet sich der Mieter, PIM so schnell wie möglich zu informieren und gegebenenfalls jede erforderliche Anzeige bei den zuständigen Behörden zu erstatten.

Artikel 13. Haftung

PIM stellt Material in gutem Betriebszustand zur Verfügung, greift jedoch nicht in die operative Durchführung der vom Mieter durchgeführten Flüge ein. Die Haftung von PIM kann nicht für die Folgen einer Nutzung des Materials begründet werden, die nicht dem vorliegenden Vertrag, den anwendbaren Vorschriften, den Anweisungen des Herstellers oder den Regeln der Kunst im Bereich des Drohnenfliegens entspricht.

Der Mieter stellt PIM von jedem Rückgriff Dritter (Personen, Sachen, Behörden) im Zusammenhang mit dem Betrieb des Materials während der Mietdauer frei, soweit dieser Rückgriff seinen Ursprung in einer Handlung, einer Fahrlässigkeit oder einem Verstoß hat, die dem Mieter oder dem von ihm benannten Piloten zuzurechnen sind.

Sollte die Haftung von PIM aus der vorliegenden Bereitstellung dennoch bejaht werden, ist sie auf direkte Schäden beschränkt und auf den Betrag der von PIM für den betroffenen Einsatz erhaltenen Miete begrenzt, unter Ausschluss jedes indirekten Schadens (Betriebsverlust, Vertragsverlust, Rufschädigung, kommerzieller Schaden usw.), außer bei Vorsatz oder grobem Verschulden von PIM.

Artikel 14. Datenschutz

Der Mieter ist allein verantwortlich für die Verarbeitung personenbezogener Daten (Bilder, Videos, Standortdaten, LiDAR-Punktwolken usw.), die mit dem Material im Rahmen seiner Einsätze erhoben werden, einschließlich der Einhaltung der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und jeder anwendbaren Regelung in Bezug auf die Privatsphäre und den Überflug bewohnter Gebiete. PIM greift nicht in die Verarbeitung dieser Daten ein und kann nicht für einen Verstoß des Mieters in dieser Hinsicht haftbar gemacht werden.

Artikel 15. Zahlungsverzug

Jeder PIM aus dem vorliegenden Teil geschuldete Betrag (Miete, Verspätungszuschlag, Reparaturkosten usw.), der nicht bei Fälligkeit gezahlt wird, trägt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen zu dem auf Handelsgeschäfte anwendbaren Satz gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr sowie die gesetzliche Pauschalentschädigung von 40 € für Beitreibungskosten, unbeschadet des Rechts von PIM, jede spätere Bereitstellung zugunsten des Mieters auszusetzen.

Artikel 16. Höhere Gewalt

Keine der Parteien kann für eine Verletzung ihrer Verpflichtungen haftbar gemacht werden, die sich aus höherer Gewalt ergibt, worunter jedes unvorhersehbare und unüberwindbare Ereignis außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle zu verstehen ist. Das Eintreten eines Falles höherer Gewalt, der die Rückgabe des Materials innerhalb der vereinbarten Fristen verhindert, setzt die Anwendung von Artikel 11 aus, unbeschadet der Verpflichtung des Mieters, PIM unverzüglich zu informieren und das Material so bald wie möglich zurückzugeben.

Artikel 17. Sofortige Beendigung

PIM behält sich das Recht vor, die Bereitstellung sofort zu beenden und die sofortige Rückgabe des Materials zu verlangen, ohne Kündigungsfrist oder Entschädigung, im Falle eines schwerwiegenden Verstoßes des Mieters gegen eine der Verpflichtungen dieses Teils, insbesondere im Falle von Untervermietung, Nutzung für Rechnung Dritter, eines nicht vorschriftsmäßigen Fluges oder des Fehlens eines gültigen Versicherungsnachweises.

Artikel 18. Allgemeine Bestimmungen

Wird eine Klausel dieses Teils von einem zuständigen Gericht für nichtig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt, bleiben die übrigen Klauseln vollständig in Kraft. Die Tatsache, dass sich PIM zu einem bestimmten Zeitpunkt nicht auf einen Verstoß des Mieters gegen eine seiner Verpflichtungen beruft, stellt keinen Verzicht darauf dar, sich später darauf zu berufen. Der vorliegende Teil, ergänzt durch den Ausgabeschein gemäß Artikel 1 und gegebenenfalls durch ein fotografisches Zustandsprotokoll, bringt die gesamte Vereinbarung der Parteien bezüglich der Bereitstellung des darin beschriebenen Materials zum Ausdruck. Jede Änderung bedarf eines von beiden Parteien unterzeichneten Schriftstücks.

Artikel 19. Annahme

Die Annahme des Kostenvoranschlags oder der Reservierung und die Unterzeichnung des Ausgabescheins bedeuten die Anerkennung durch den Mieter, den vorliegenden Teil vollständig gelesen und verstanden zu haben, alle seine Bestimmungen vorbehaltlos zu akzeptieren und zu bestätigen, das im Ausgabeschein beschriebene Material in gutem Betriebszustand erhalten zu haben.

TEIL V: PILOTIERUNGSLEISTUNGEN UND LUFTFAHRTDIENSTE

Artikel 1. Umfang und Interventionsarten

1.1. Der vorliegende Teil regelt die von Pim-Consult erbrachten Luftfahrtdienstleistungen: Inspektions-, Reinigungs-, Kartografie- und Demonstrationsmissionen sowie Schulungen. Zwei Interventionsarten sind möglich:

(a) die vollständige Leistung, durchgeführt mit dem Material von Pim-Consult und unter ihrem Betrieb;

(b) die Pilotierungsleistung, durchgeführt mit dem Material des Kunden und unter dem UAS-Betrieb des Kunden.

1.2. Die anwendbare Art wird auf dem Kostenvoranschlag präzisiert.

Artikel 2. Vollständige Leistung (Material Pim-Consult)

2.1. Pim-Consult handelt als UAS-Betreiber der Mission. Sie ist als UAS-Betreiber bei der DGTA registriert, setzt Fernpiloten mit den erforderlichen Qualifikationen ein, schließt die Luftfahrthaftpflichtversicherung ab, die von den für die betroffene Betriebskategorie geltenden Vorschriften verlangt wird, einschließlich, wenn diese es verlangen, einer Versicherung gemäß der Verordnung (EG) 785/2004, und erlangt die Betriebsgenehmigungen, die in ihre Eigenschaft als Betreiber fallen.

2.2. Die Genehmigungen, die den Standort oder die Tätigkeit des Kunden betreffen (Zugang zum Grundstück, Zustimmungen der betroffenen Dritten, Nutzungsgenehmigungen), bleiben zu Lasten des Kunden.

Artikel 3. Pilotierungsleistung mit Material und unter Betrieb des Kunden

3.1. Der Kunde bleibt der UAS-Betreiber der Mission im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2019/947. Er ist verantwortlich für die Registrierung des Betreibers bei der DGTA, die Betriebserklärungen und -genehmigungen, die Pflichtversicherungen für das Luftfahrzeug und die Mission, die Konformität seines Materials und die Bereitstellung seines Betriebshandbuchs und seiner Verfahren.

3.2. Die Leistung stellt einen Werkvertrag dar. Der von Pim-Consult eingesetzte Fernpilot bleibt während der gesamten Dauer der Leistung unter der ausschließlichen hierarchischen, sozialen und disziplinarischen Autorität von Pim-Consult, die sein einziger Arbeitgeber bleibt. Der Kunde übt keinen Teil der Arbeitgeberautorität über den Fernpiloten aus, gemäß dem Gesetz vom 24. Juli 1987 über die zeitweilige Arbeit, die Leiharbeit und die Arbeitnehmerüberlassung zugunsten von Nutzern. Die einzigen Anweisungen, die der Kunde dem Fernpiloten geben kann, sind die im Kostenvoranschlag oder in der Missionsvereinbarung definierten: Sie betreffen ausschließlich den operativen Inhalt der Mission (abzudeckende Zonen, Erfassungsziele, Prioritäten, Sicherheitsanweisungen des Standorts und am Standort geltende Verpflichtungen in Bezug auf das Wohlbefinden bei der Arbeit) und dürfen die Autorität von Pim-Consult in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber nicht beeinträchtigen.

3.3. Pim-Consult garantiert, dass der eingesetzte Fernpilot über die für die vereinbarte Mission erforderlichen Qualifikationen und Zeugnisse verfügt. Der Fernpilot arbeitet im Rahmen der Verfahren des UAS-Betreibers (des Kunden) für den luftfahrttechnischen Teil der Mission, ohne dass dies eine wie auch immer geartete Übertragung der Arbeitgeberautorität bewirkt.

3.4. Das dem Fernpiloten anvertraute Material ist konform, gemäß den Vorschriften des Herstellers gewartet und flugtauglich. Der Fernpilot kann jeden Flug verweigern oder unterbrechen, wenn der Zustand des Materials, die Konfiguration des Standorts, die regulatorische Konformität des Betriebs oder die Ausführungsbedingungen keinen sicheren und rechtmäßigen Flug erlauben; diese Weigerung gibt keinen Anspruch auf Entschädigung und die Mobilisierungskosten bleiben geschuldet.

Artikel 4. Verpflichtungen des Auftraggebers

Der Kunde garantiert den Zugang zum Standort an den vereinbarten Terminen, die Richtigkeit der mitgeteilten Informationen (Hindernisse, Stromleitungen, Anwesenheit von Personen, Zwänge des Standorts), die Sicherung der Einsatzzone sowie die Erlangung der Zugangsgenehmigungen zum Grundstück und der Zustimmungen der von der Mission betroffenen Dritten.

Artikel 5. Ausführungsbedingungen und Verschiebung

5.1. Die Ausführung der Missionen ist von Bedingungen abhängig, die vom Willen von Pim-Consult unabhängig sind: mit einem sicheren Flug vereinbare Wetterbedingungen, Fehlen von Luftraumbeschränkungen, Erlangung der erforderlichen Genehmigungen. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, wird die Mission in gegenseitigem Einvernehmen verschoben, ohne Entschädigung auf beiden Seiten.

5.2. Wenn die Verschiebung oder die Stornierung auf ein Handeln des Kunden oder seines Standorts zurückzuführen ist (verweigerter Zugang, nicht gesicherter Standort, unrichtige Informationen, vom Kunden nicht erlangte Genehmigungen), bleiben die entstandenen Mobilisierungs- und Fahrtkosten geschuldet.

Artikel 6. Stornierung durch den Kunden

Vorbehaltlich besonderer auf dem Kostenvoranschlag vereinbarter Bedingungen führt jede Stornierung durch den Kunden zur Rechnungsstellung nach folgender Staffel: mehr als fünf (5) Werktage vor dem vereinbarten Termin, kostenlos; zwischen fünf (5) und zwei (2) Werktagen, fünfzig Prozent (50%) des Betrags der Leistung; weniger als zwei (2) Werktage, hundert Prozent (100%) des Betrags der Leistung.

Artikel 7. Liefergegenstände und Daten

7.1. Die Liefergegenstände (Bilder, Daten, Berichte) sind nach vollständiger Bezahlung der Leistung Eigentum des Kunden. Pim-Consult behält das Recht, anonymisierte Auszüge zu Referenzzwecken zu verwenden, vorbehaltlich eines schriftlichen Widerspruchs des Kunden.

7.2. Die Rohdaten werden dreißig (30) Tage nach der Lieferung aufbewahrt und dann gelöscht, sofern der Kunde nicht schriftlich etwas anderes verlangt.

7.3. Die Aufnahmen werden unter Einhaltung der DSGVO und der für Luftaufnahmen geltenden Vorschriften durchgeführt. Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Rechte an den von der Mission betroffenen Standorten und Gütern zu verfügen.

Artikel 8. Schulungen

8.1. Die Schulungen werden zu den auf dem Kostenvoranschlag präzisierten Bedingungen und Voraussetzungen erteilt. Die Stornierungsstaffel von Artikel 6 findet Anwendung.

8.2. Die Schulung stellt eine Mittelverpflichtung dar. Sie garantiert weder das Bestehen der Prüfungen noch die Erlangung der Zertifikate, Lizenzen oder Genehmigungen, die den zuständigen Behörden obliegen.

Artikel 9. Art der Verpflichtungen

Die Luftfahrtdienstleistungen stellen Mittelverpflichtungen dar. Die Ergebnisse von Inspektion, Erkennung oder Messung werden nach dem Stand der Technologien und der Ausführungsbedingungen geliefert und entbinden den Kunden nicht von seinen eigenen Überprüfungen und Entscheidungen.

SCHLUSSBESTIMMUNG: ANWENDBARES RECHT, SPRACHE UND GERICHTSSTAND

Die vorliegende Bestimmung gilt für die Gesamtheit der Teile I bis V. Der Vertrag unterliegt belgischem Recht. Die Vertragssprache ist Französisch; bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist der französische Text maßgebend. Jede Streitigkeit betreffend das Zustandekommen, die Auslegung oder die Erfüllung des Vertrags fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Wallonisch-Brabant, vorbehaltlich einer zwingenden gesetzlichen Bestimmung, die etwas anderes vorsieht.