Allgemeine professionelle Verkaufsbedingungen
Artikel 1. Anwendungsbereich und Geltung
1.1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für jeden Verkauf von Produkten und Dienstleistungen durch Pim-Consult SRL (Unternehmensnummer BE 0765.467.085, Gesellschaftssitz Rue de l’Industrie 20, 1400 Nivelles, Betriebssitz Rue Albert Einstein 20, 1400 Nivelles), handelnd insbesondere unter den Marken Drone Parts Center und PIM Consult, an jeden professionellen Kunden, auf der Grundlage eines Kostenvoranschlags, eines Angebots oder eines Bestellscheins.
1.2. Diese Bedingungen gelten nicht für Verbraucher. Verkäufe an Verbraucher erfolgen ausschließlich über die Website drone-parts-center.com und unterliegen den auf dieser Website veröffentlichten Online-Verkaufsbedingungen, die den Verbrauchern alle ihre gesetzlichen Rechte garantieren. Wartungs- und Reparaturleistungen unterliegen den auf drone-clinic.be veröffentlichten allgemeinen Wartungs- und Reparaturbedingungen.
1.3. Die Annahme eines Kostenvoranschlags oder die Erteilung einer Bestellung bedeutet die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Bedingungen unter Ausschluss der allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden, selbst wenn diese nachträglich mitgeteilt werden.
1.4. Die vorliegenden Bedingungen sind auf drone-parts-center.com sowie auf einfache Anfrage verfügbar und werden auf den Kostenvoranschlägen und Rechnungen genannt. Bedingungen gültig ab dem 24/07/2026.
Artikel 2. Angebote und Kostenvoranschläge
2.1. Sofern nicht anders angegeben, sind Kostenvoranschläge dreißig (30) Tage ab ihrem Ausstellungsdatum gültig.
2.2. Die technischen Merkmale der Produkte sind die von ihrem Hersteller veröffentlichten. Pim-Consult garantiert keine Merkmale, Leistungen oder Eignung für einen besonderen Gebrauch über die offiziellen Spezifikationen des Herstellers hinaus.
2.3. Offensichtliche materielle Fehler (Preis, Bezeichnung) binden Pim-Consult nicht und werden berichtigt.
Artikel 3. Preise
3.1. Die Preise verstehen sich in Euro, ohne Mehrwertsteuer, ohne Transport- und Versicherungskosten, sofern auf dem Kostenvoranschlag nichts anderes angegeben ist.
3.2. Es gelten die Preise des angenommenen Kostenvoranschlags. Jede Tarifänderung der Hersteller oder Lieferanten nach der Annahme des Kostenvoranschlags geht für bestätigte Bestellungen zu Lasten von Pim-Consult.
Artikel 4. Bestellung, Anzahlung und Stornierung
4.1. Die Bestellung ist mit der schriftlichen Annahme des Kostenvoranschlags (Brief, E-Mail oder Bestellschein) verbindlich. Pim-Consult kann die Ausführung von der Zahlung einer Anzahlung abhängig machen, insbesondere für Produkte, die speziell bei einem Hersteller oder Lieferanten bestellt werden.
4.2. Bestellungen von Produkten, die speziell bei einem Hersteller oder Lieferanten bestellt werden, können vom Kunden nach Bestätigung der Bestellung bei diesem Hersteller oder Lieferanten nicht storniert werden.
4.3. Da sich die vorliegenden Bedingungen ausschließlich an professionelle Kunden richten, findet das im Wirtschaftsgesetzbuch zugunsten der Verbraucher vorgesehene Widerrufsrecht keine Anwendung.
4.4. Jede andere vollständige oder teilweise Stornierung einer Bestellung bedarf der schriftlichen Zustimmung von Pim-Consult und führt zu einer Entschädigung, die nicht niedriger sein darf als der Betrag der stornierten Produkte oder Leistungen.
Artikel 5. Zahlung
5.1. Sofern nicht anders angegeben, sind die Rechnungen per Überweisung spätestens an dem auf ihnen angegebenen Fälligkeitstag zahlbar. Die Zahlung per Bestellschein wird für öffentliche Einrichtungen und Verwaltungen akzeptiert.
5.2. Jede am Fälligkeitstag unbezahlte Rechnung trägt von Rechts wegen und ohne vorherige Inverzugsetzung Verzugszinsen zu dem auf Handelsgeschäfte anwendbaren Satz gemäß dem Gesetz vom 2. August 2002 zur Bekämpfung des Zahlungsverzugs im Geschäftsverkehr sowie die gesetzliche Pauschalentschädigung von 40 € für Beitreibungskosten.
5.3. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Zahlung des Preises Eigentum von Pim-Consult. Die Risiken gehen mit der Lieferung auf den Kunden über.
5.4. Bei einer Verschlechterung der finanziellen Lage des Kunden oder bei objektiven Anhaltspunkten, die einen Zahlungsausfall befürchten lassen, behält sich Pim-Consult das Recht vor, auch nach teilweiser Ausführung einer Bestellung eine Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen, bevor die Ausführung fortgesetzt wird.
Artikel 6. Lieferung
6.1. Die Lieferfristen werden lediglich als Richtwerte mitgeteilt. Sie hängen insbesondere von den Fristen der Hersteller und Lieferanten ab und können die Haftung von Pim-Consult nicht begründen, außer bei nachgewiesenem Verschulden ihrerseits.
6.2. Der Kunde oder der Empfänger prüft den Zustand des Materials bei der Lieferung. Sichtbare Schäden und Nichtkonformitäten sind innerhalb von acht (8) Werktagen nach der Lieferung schriftlich zu melden, andernfalls verfällt der Anspruch.
Artikel 7. Garantie
7.1. Neue Produkte genießen die Garantie ihres Herstellers gemäß der von diesem festgelegten Dauer, den Bedingungen und den Ausschlüssen. Pim-Consult setzt diese Garantie zugunsten des Kunden um, ohne eine eigene Garantie über die des Herstellers hinaus zu gewähren.
7.2. Jeder Mangel ist Pim-Consult innerhalb von acht (8) Werktagen nach seiner Entdeckung schriftlich zu melden, mit einer Beschreibung der Symptome und gegebenenfalls den verfügbaren Fluglogbüchern und Beweismitteln.
7.3. Bei Produkten, deren Wartung und Reparatur ausschließlich durch ihren Hersteller erfolgen, verläuft die Intervention nach dem Verfahren, das in Artikel 17 der auf drone-clinic.be veröffentlichten allgemeinen Wartungs- und Reparaturbedingungen beschrieben ist, einschließlich der darin vorgesehenen Logistikpauschale.
7.4. Während der Garantiezeit des Herstellers verpflichtet sich der Kunde, das Produkt nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Herstellers oder von Pim-Consult zu öffnen, zu zerlegen oder durch einen Dritten behandeln zu lassen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtung kann zum Verlust der Garantie führen.
7.5. Die Garantie deckt keine Schäden, die aus einem Absturz, einem Stoß, einem Eintauchen, einer nicht dem Handbuch des Herstellers entsprechenden Nutzung, der Verwendung von nicht vom Hersteller zugelassenen Verbrauchsmaterialien oder Produkten, mangelnder Wartung oder einer Veränderung des Produkts resultieren, es sei denn, es steht fest, dass der Schaden auf einen Mangel des Produkts selbst zurückzuführen ist.
7.6. Batterien und andere Verbrauchsmaterialien sind Verschleißteile, deren Lebensdauer unmittelbar von den Nutzungsbedingungen abhängt. Sie sind ausschließlich durch die Garantie ihres Herstellers gedeckt, gemäß der von diesem festgelegten Dauer und Bedingungen und unter Einhaltung der Nutzungs- und Lagerungsanweisungen des Herstellers.
7.7. Die Gewährleistung für verborgene Mängel gilt unter den folgenden Bedingungen: Jeder auf einen verborgenen Mangel gestützte Anspruch ist Pim-Consult innerhalb von sieben (7) Tagen nach der Entdeckung des Mangels und in jedem Fall spätestens zwölf (12) Monate nach der Lieferung des betroffenen Produkts schriftlich zu melden. Andernfalls ist der Anspruch unzulässig.
Artikel 8. Haftungsbeschränkung
8.1. Die Gesamthaftung von Pim-Consult aus einem Verkauf, alle Ursachen zusammengenommen, ist auf den Preis beschränkt, den der Kunde tatsächlich für das Produkt oder die Dienstleistung gezahlt hat, die dem Schaden zugrunde liegt.
8.2. Pim-Consult haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Gewinn- oder Einnahmeverluste, Betriebsverluste, die Immobilisierung des Materials, Kosten für Ersatzmiete oder Fremdvergabe, Datenverlust oder Imageschäden.
8.3. Die vorstehenden Beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Pim-Consult und nicht in den Fällen, in denen das Gesetz sie ausschließt.
8.4. Die Parteien vereinbaren, dass die vorstehenden Beschränkungen im Hinblick auf den vereinbarten Preis und die am Tag der Bestellung vernünftigerweise vorhersehbaren Schäden akzeptiert werden.
Artikel 9. Nutzung und regulatorische Konformität
9.1. Der Kunde ist alleiniger Betreiber der Produkte. Er ist verantwortlich für die Registrierung des Betreibers, die Qualifikationen und Zeugnisse der Piloten, die Pflichtversicherungen, die Betriebsgenehmigungen und die Einhaltung der für unbemannte Luftfahrzeuge geltenden Vorschriften.
9.2. Der Kunde verwendet die Produkte gemäß dem Handbuch des Herstellers und ausschließlich mit den von diesem zugelassenen Verbrauchsmaterialien und Produkten.
9.3. Jede Partei schließt die zur Deckung ihrer Verpflichtungen aus diesen Bedingungen erforderlichen Haftpflichtversicherungen ab, hält sie aufrecht und weist sie auf erstes Verlangen der anderen Partei nach.
Artikel 10. Leih- und Vorführmaterial
10.1. Vorbehaltlich einer ausdrücklichen und gesonderten vertraglichen Bestimmung (Servicevertrag oder bei Pim-Consult / Drone Parts Center abgeschlossenes Pack) wird kein Leih- oder Ersatzmaterial zur Verfügung gestellt.
10.2. Reinigungs- und Sprühdrohnen sind ausnahmslos von jeder Bereitstellung von Leihmaterial ausgeschlossen.
10.3. Wird dem Kunden Leih- oder Vorführmaterial zur Verfügung gestellt, gelten die folgenden Bedingungen:
(a) das Material wird gemäß dem Handbuch des Herstellers von Piloten mit den erforderlichen Qualifikationen verwendet;
(b) es werden ausschließlich vom Hersteller zugelassene Verbrauchsmaterialien und Produkte verwendet;
(c) der Kunde haftet für jede Beschädigung, jeden Verlust und jede Zerstörung des Materials während der Dauer der Bereitstellung, es sei denn, sie sind auf einen nachgewiesenen Mangel des Materials selbst zurückzuführen;
(d) der Kunde versichert das Material für die gesamte Dauer der Bereitstellung zum Neuwert;
(e) das Material wird auf erstes Verlangen von Pim-Consult in dem Zustand zurückgegeben, in dem es übergeben wurde, mit Ausnahme normaler Abnutzung.
Artikel 11. Packs und Serviceverträge
11.1. Der Inhalt der Packs und Serviceverträge wird durch ihre am Tag der Bestellung geltende Beschreibung bestimmt. Die darin enthaltenen Ausschlüsse sind dem Kunden gegenüber wirksam.
11.2. Mit Projektionssystemen ausgestattete Reinigungsdrohnen sind gemäß der veröffentlichten Beschreibung von der Deckung der Zen-Packs ausgeschlossen.
Artikel 12. Höhere Gewalt
Pim-Consult haftet nicht für die Nichterfüllung oder die verspätete Erfüllung infolge höherer Gewalt oder eines Ereignisses außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, einschließlich Lieferengpässen, Verzögerungen, Nichtverfügbarkeiten oder Ausfällen von Herstellern und Lieferanten, Störungen von Transport und Kommunikation, Streiks, Bränden und Überschwemmungen.
Artikel 13. Personenbezogene Daten
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO) und dem Gesetz vom 30. Juli 2018. Die Einzelheiten sind in der auf drone-parts-center.com veröffentlichten Datenschutzerklärung enthalten.
Artikel 14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der vorliegende Vertrag unterliegt belgischem Recht. Die Vertragssprache ist Französisch; bei Abweichungen zwischen den Sprachversionen ist der französische Text maßgebend. Jede Streitigkeit fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte des Gerichtsbezirks Wallonisch-Brabant.
