Der Einsatz von Drohnen für das Sprühen aus der Luft bei der Gebäudereinigung oder in der Landwirtschaft ist in vielen Ländern zur gängigen Praxis geworden. Die Vorschriften sind jedoch von Land zu Land unterschiedlich. In diesem Artikel werden wir die in Belgien und Luxemburg geltenden Vorschriften für das Sprühen aus der Luft im Detail erläutern.

Gesetzgebung Anwendbar in Belgien
1. UAS-Gesetzgebung (Unmanned Aircraft Systems)
Die UAS-Gesetzgebung in Belgien für das Sprühen aus der Luft wird durch die Regulation (EU) 2019/947 und die Regulation (EU) 2019/945 sowie durch den Königlichen Erlass vom 19. März 2013 über eine mit der nachhaltigen Entwicklung zu vereinbarende Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Hilfsstoffen geregelt.
Drohnen, die für das Sprühen aus der Luft oder für die landwirtschaftliche Ausbringung verwendet werden, dürfen in Belgien nicht in der offenen Kategorie fliegen. Dies schließt auch drahtgebundene Drohnen ein. Sie müssen in der Kategorie „Spezifisch“ eingesetzt werden, und es gibt zwei Möglichkeiten, in diese Kategorie aufzusteigen:
- PDRA (Predefined Risk Assessment): Eine von den Behörden durchgeführte Risikoanalyse für ein generisches Szenario. Der PDRA-S01 ist für die geplante Mission geeignet und hat spezifische Bedingungen zu erfüllen, wie z.B. Flughöhe, Gewicht, kontrollierte Zone, etc. Die finanziellen Kosten belaufen sich im Jahr 2023 auf mindestens 754 Euro und die durchschnittliche Dauer bis zum Erhalt beträgt vier Monate.
- Besonderheit: Die erste PDRA, die von den Behörden erteilt wird, ist an die im Antrag genannten geografischen Standorte gebunden, d.h. die Genehmigung gilt nur für diese Adressen. Eine PDRA-Genehmigung ohne Ortsbindung innerhalb Belgiens ist nur möglich, wenn mehrere PDRAs eingereicht wurden, die von der DGTA genehmigt wurden. Das Ziel der DGTA ist es, durch Kontrollen vor Ort Vertrauen zu den Betreibern aufzubauen.
- SORA (Specific Operational Risk Assessment): Eine weitere Option ist die Einführung eines SORA-Dossiers. Der Unterschied zum PDRA besteht darin, dass es keine Checkliste mit Bedingungen gibt, die vorab erfüllt werden müssen. Die Kosten und Standortbeschränkungen sind ähnlich wie bei der PDRA.
2. Gesetzgebung zur Verwendung von Pflanzenschutzmitteln und Hilfsstoffen
Die DGTA (Direction Générale de Transport Air) verlangt von einem Betreiber, der einen Antrag auf Nutzung einer Drohne für das Sprühen aus der Luft (Gebäudereinigung) stellt, eine Stellungnahme des FÖD Gesundheit bezüglich der Klassifizierung des für die Reinigung verwendeten Produkts. In der Landwirtschaft erfordert das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln und Hilfsstoffen eine ministerielle Genehmigung.

In Luxemburg anwendbare Vorschriften
Wie Belgien wendet auch Luxemburg die EU-Gesetzgebung über den Einsatz von Drohnen für das Sprühen aus der Luft an. Die Ausschlussgebiete, die Fristen für die Erteilung einer Genehmigung und die Verfahren für die Einreichung eines PDRA oder SORA sind identisch mit denen in Belgien.
Der einzige nennenswerte Unterschied besteht in den Kosten. Derzeit ist die Einreichung einer Akte in Luxemburg kostenlos.

Zukünftige Gesetzgebung
Ab dem 1. Januar 2024 werden neue Regelungen in Kraft treten:
- Drohnen müssen mit einem europäischen Identifikationssender ausgestattet sein.
- Das europäische Standard-Szenario STS-01 wird angewendet werden, das es den Betreibern erlaubt, unter bestimmten Bedingungen (Drohnen, die mit der Klasse C5 gekennzeichnet sind) in allen europäischen Ländern zu fliegen.

Schlussfolgerung
Der Einsatz von Drohnen für das Sprühen aus der Luft oder die landwirtschaftliche Ausbringung in Belgien oder Luxemburg ist mit langen Verwaltungsverfahren, Verzögerungen und zusätzlichen Kosten (in Belgien) verbunden, die die Rentabilität des Projekts beeinträchtigen können.

Die Vorschriften in Belgien und Luxemburg sind komplex und erfordern ein gründliches Verständnis der verschiedenen Kategorien und Anforderungen. Die Betreiber müssen sich der Kosten, des Zeitaufwands und der geografischen Beschränkungen bewusst sein, die mit dem Einsatz von Drohnen für das Sprühen aus der Luft in diesen Ländern verbunden sind.
| UAS-Bestimmungen müssen eingehalten werden | Produktvorschriften gespritzt | ||||
| Rahmen | Fristen | Geographische Einschränkungen | Kosten | Kontaktstelle/Beschränkungen | |
| Belgien | PDRA, SORA | 4 Monate | Ja, anfangs Nutzung der Drohne auf die angegebenen Adressen beschränkt. in der Akte | 754€ min | Validierung des Produkts beim FÖD Gesundheit |
| Luxemburg | PDRA, SORA | 4 Monate | Ja, anfangs Nutzung der Drohne auf die angegebenen Adressen beschränkt. in der Akte | Keine | Keine Beschränkungen, wenn das Produkt nicht als „Dangerous Goods“ eingestuft ist |
Insgesamt ist die Regulierung von Drohnen für das Sprühen aus der Luft ein Bereich, der sich ständig weiterentwickelt. Die Hersteller sind verpflichtet, dies bis 2024 zu tun.
Als Berufstätiger ist es wichtig, informiert zu bleiben und die lokalen und europäischen Gesetze einzuhalten.

